Ihr Weg zu mir

Erste Schritte

Für eine erste Kontaktaufnahme rufen Sie mich bitte während meiner telefonischen Sprechzeiten an (siehe "Kontakt"). 

In der Sprechstunde (1-3 Termine) wird eine diagnostische Einschätzung vorgenommen und geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung bei Ihnen erforderlich ist und/oder ob andere fachspezifische Hilfen sinnvoll oder notwendig sind. 

Bringen Sie bitte zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Ein ärztlicher Überweisungsschein ist nicht notwendig. Bringen Sie bitte vorliegende Befunde (Klinikberichte etc.) mit.   

Nach der Sprechstunde finden die probatorischen Sitzungen statt. In diesen Stunden werden wichtige Informationen zu Ihrer Person und Biographie sowie Ihrer Symptomatik erhoben. Es werden die  Behandlungsmöglichkeiten und -aussichten  besprochen und geklärt, ob Sie eine Psychotherapie in meiner Praxis wahrnehmen wollen. Entscheiden Sie sich für eine Therapie, wird im Anschluss an die Probatorik die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung beantragt. Hierzu wird ein ärztlicher Konsiliarbericht benötigt, die Formulare erhalten Sie von mir. Es kann eine Akutbehandlung (12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden. Eine Verlängerung der Behandlung (auf max. 80 Sitzungen) ist im Bedarfsfall möglich. 
   


Kosten 

Da ich eine kassenärztlichen Versorgungsauftrag habe, biete ich vorwiegend Therapieplätze für gesetzlich Versicherte an. 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich. Bringen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

In der Regel übernehmen Private Krankenkassen bzw. die Beihilfestelle die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang hängt dabei von der jeweiligen Versicherung und Ihrer Police ab. Bitte informieren Sie sich daher am besten bereits vorab bei Ihrer Versicherung und der Beihilfestelle über das individuelle Vorgehen und die erforderlichen Formalitäten. Um die Beantragung der Psychotherapie zu beschleunigen, sollten Sie sich die nötigen Formulare schon vorab zusenden lassen.

Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).



Meine Arbeit

Verhaltenstherapie

Ich bin approbierte Verhaltenstherapeutin und nutze dieses Verfahren als Grundlage meiner Arbeit. Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Methode der Psychotherapie zur Behandlung von psychischen Problemen und Störungen.  

Mit Verhalten ist immer die Gesamtheit des menschlichen Handelns und Erlebens, also das Denken, Fühlen und  Verhalten gemeint. 


Zu Beginn der Behandlung wird Ihr Anliegen genau analysiert. Wir entwickeln gemeinsam ein Störungsmodell mit auslösenden und aufrechterhaltenden Gedanken und Verhaltensmustern und leiten Ziele daraus ab.

Ich ergänze die Verhaltenstherapie durch andere Methoden, vorwiegend aus der Schematherapie und der Hypnotherapie. 


Das Symptom

kann meist als der beste Versuch gesehen werden, mit einem Problem umzugehen. Wir finden gemeinsam heraus, welche Strategien sich über das Leben entwickelt haben, die zu einem gewissen Zeitpunkt nützlich und sinnvoll waren, Sie heute jedoch daran hindern, sich so zu fühlen, zu denken und zu handeln wie sie es wollen.  

Daraus abgeleitet, werden Strategien erarbeitet, im Hier und Heute wieder Zugang zu den eigenen Ressourcen zu bekommen, wenn notwendig neue aufzubauen und alte Muster zu verändern. 

Diese Strategien werden während der Therapie in den Stunden besprochen und ausprobiert. Sie wenden diese zuhause weiter an und üben diese. 

Psychotherapie

ist eine Methode, die Sie unterstützen soll, Ihr Anliegen lösungsorientiert und selbstständig zu erreichen. In welchem Tempo und mit welchen Methoden besprechen wir individuell. 

Das Ziel einer Therapie ist die Hilfe zur Selbsthilfe, wir wollen Ihre bereits vorhandenen Fähigkeiten für Sie wieder nutzbar werden lassen.

Sind die Therapieziele erreicht oder ist eine Zielerreichung mit den Mitteln der ambulanten Psychotherapie nicht mehr möglich, wird die Therapie nach Absprache beendet.